Vollmachten plus

Vollmachten


Eine Vorsorgevollmacht, mit der Sie einer anderen Person das Recht geben, für Sie zu handeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können, ist für jeden Erwachsenen sinnvoll (für Minderjährige entscheiden in der Regel die Eltern). Ehe- und Lebenspartner dürfen nicht automatisch füreinander handeln, sodass auch hier eine Vorsorgevollmacht der sichere Weg ist, um eine gerichtlich angeordnete Betreuung zu vermeiden.


Anders als bei einer gerichtlich angeordneten Betreuung wird die Ausübung der Vollmacht allerdings nicht kontrolliert; außer Sie sehen dies ausdrücklich vor. 


Eine Vorsorgevollmacht kann auch über den Tod hinaus gelten, sodass sich die Bevollmächtigte nach Ihren Vorstellungen um Ihren Nachlass kümmert oder dessen Verwaltung kontrolliert, bis die Erben legitimiert sind. 


Ich helfe Ihnen gerne, die für Sie beste Lösung zu finden, kann für Sie die Vorsorgevollmacht ohne Hinzuziehung eines Notars anfertigen und stehe gegebenenfalls auch als (Kontroll)bevollmächtigte zur Verfügung.


Die so genannte Patientenverfügung ist eine spezielle Regelung für den Fall, dass Sie bei medizinischen Maßnahmen nicht mehr wirksam Ihren Willen erklären können, beispielsweise wenn es um lebensverlängernde Behandlungen geht. Eine Patientenverfügung kann, muss aber nicht in die Vorsorgevollmacht aufgenommen werden.


Mit einer nicht auf Vorsorge ausgerichteten Vollmacht können Sie sich nicht nur bei Rechtsstreitigkeiten durch mich vertreten lassen, sondern bei nahezu allen Angelegenheiten. Das kann für Sie interessant sein, wenn besondere rechtliche oder wirtschaftliche Kenntnisse erforderlich sind oder wenn Ihnen Ihre Zeit kostbar ist und Sie sich nicht um Alltägliches kümmern wollen, wie z. B. Abrechnungen mit der Krankenversicherung oder der Beihilfestelle.


Gerne setze ich meine Erfahrung, meine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und organisatorischen Fähigkeiten auch für Ihr Unternehmen ein. Das kann für Sie wirtschaftlicher sein als die Erledigung durch Angestellte.

So wie der Ulmer Spatz beim Bau des Ulmer Münsters half, zeige ich Ihnen besonders bei sperrigen Angelegenheiten den für Sie rechtlich und wirtschaftlich passenden Weg.

Share by: